Forschung am Menschen
Medizin und Biotechnologien gehören viel selbstverständlicher zum Alltag, als es auf den ersten Blick erscheint. Die meisten Menschen verdanken ihre Gesundheit, Lebensqualität, Lebenserwartung und häufig ihr (Über-)Leben den faszinierenden Möglichkeiten heutiger Medizin. Die medizinische, biotechnologische und pharmakologische Forschung hat daran einen grossen Anteil. Zugleich stellt sich immer drängender die Frage, ob alles medizinisch Mögliche auch getan werden sollte, ob es unantastbare Grenzen für die Medizin gibt und – sofern ja – worin diese bestehen.Der Gesetzgeber hat mit seinen Vernehmlassungsentwürfen zum Verfassungsartikel 118a und Humanforschungsgesetz (HFG) eine solche Grenzziehung vorgelegt. In seiner Vernehmlassungsantwort hat der Rat SEK die Entwürfe einer kritischen Prüfung unterzogen. Er unterstützt darin grundsätzlich die Initiative des Gesetzgebers, äussert sich aber kritisch zum darin vertretenen Verständnis und Schutz der Menschenwürde, dem Umgang mit Urteilsunfähigen sowie dem Aufgabenprofil von Ethikkommissionen.
Dokumente & Links
Medienmitteilung "Forschung am Menschen nur mit dessen Einverständnis" vom 17. Februar 2010Erläuterungen zur Medienmitteilung vom 17. Februar 2010 PDF 144.48 kByte
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Vernehmlassungsantwort des Rates, Teil 1; Konkretionen PDF 36.38 kByte
Vernehmlassungsantwort des Rates, Teil 2; Begründung PDF 197.12 kByte
Verfassungsbestimmung über die Forschung am Menschen PDF 99.56 kByte
Beilage Verfassungsartikel PDF 13.02 kByte
Bundesgesetz über die Forschung am Menschen PDF 561.40 kByte
Beilage Bundesgesetz PDF 83.23 kByte
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